Kinder- & Jugendförderplan

Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1 SGB VIII).

Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Essen (KJFP) orientiert sich an den Interessen, Bedürfnissen und Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Essen. Die rechtlichen Grundlagen für die Kinder- und Jugendförderung basieren auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem 3. AG KJHG NRW (3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Nordrhein–Westfalen). Gemäß § 15 Absatz 4 des 3. AG KJHG NRW erstellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode von der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Der KJFP löst zum 1.1.2007 den Jugendhilfeförderplan der Stadt Essen ab. Er umfasst die Arbeitsfelder der Jugendhilfe gemäß § 11 – § 14 SGB VIII und regelt die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe. Der KJFP gilt in seiner inhaltlichen Zielsetzung gleichermaßen für freie wie auch für den öffentlichen Träger.

Grundprinzipien der freien Jugendhilfe
Vor dem Hintergrund der Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der freien Träger der Jugendhilfe werden dem KJFP zentrale Prinzipien der Trägerstruktur und der inhaltlichen Orientierung zu Grunde gelegt:

  • die Trägerpluralität
  • die Autonomie der freien Träger
  • die Wertorientierung
  • die Methodenvielfalt und –offenheit sowie der Grundsatz der Freiwilligkeit

Ziele des Kinder – und Jugendförderplanes

  • Förderung von Erziehungs- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche sowie die
  • Ermöglichung und Weiterqualifizierung der Kinder- und Jugendarbeit in – und außerhalb von Einrichtungen, der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen Jugendschutzes.
  • Die Förderung der Kinder – und Jugendarbeit soll die Bereitschaft junger Menschen zu demokratischem und sozialem Engagement wecken
  • die Möglichkeit junger Menschen zur Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe ausbauen
  • die Integration junger Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte fördern
  • Kinder und Jugendliche befähigen, ihre Interessen zu erkennen und diese gemeinsam mit anderen in selbst organisierten Zusammenhängen zu vertreten
  • das parteiliche und anwaltschaftliche Eintreten für die Interessen und Erfordernisse der Kinder und Jugendlichen fördern
  • die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher fördern
  • Der KJFP fördert die Jugendverbandsarbeit und damit die Selbstorganisation junger Menschen.
  • Der KJFP ist ein Instrument, um durch Jugendsozialarbeit gleiche Chancen für junge benachteiligte Menschen zu ermöglichen und individuelle Beeinträchtigungen auszugleichen.
  • Der KJFP fördert die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte in allen Handlungsfeldern der Kinder – und Jugendförderung.
  • Der KJFP stellt einen verlässlichen und transparenten Rahmen dar, der die finanziellen Förderstrukturen für die Kinder– und Jugendarbeit sichert und planbar macht, sowie die Transparenz über Leistungen, Qualität und Kosten herstellt.
  • Der KJFP ist das zentrale Förderungs- und Steuerungsinstrument in der Kinder– und Jugendförderung.
  • Der KJFP unterstützt die Eigenverantwortlichkeit der Träger bei der Ausgestaltung der einzelnen Förderbereiche.
  • Der KJFP regelt die Verteilung der Landesmittel für die offene Kinder- und Jugendarbeit.
  • Der KJFP benennt Ziele und Qualitätskriterien als Grundlage einer Förderung.

Der KJFP und alle darin enthaltenen Regelungen orientieren sich an möglichst geringem bürokratischem Aufwand.